Erster Kreisbeigeordneter Veith begrüßt Fortbestand der Jobcenter

Erster Kreisbeigeordneter Veith begrüßt Fortbestand der Jobcenter

Erster Kreisbeigeordneter Veith begrüßt Fortbestand der Jobcenter


Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith hat die vergangene Woche getroffene Entscheidung des Bundestages zu Fortbestand und Reform der Jobcenter begrüßt. "Die Entscheidung ist gut für die arbeitslosen Menschen. Sie sorgt dafür, dass weiterhin Hilfe aus einer Hand gewährt werden kann", so Veith.  

Das Parlament hatte mit zwei Drittel Mehrheit den Weg zum Fortbestand der Kommunalen Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen freigemacht, so dass der Bundesrat in Kürze über die notwendige Verfassungsänderung entscheiden kann. "Ohne diese Grundgesetzänderung würden die arbeitslosen Menschen ab 2011 von zwei Behörden Leistungen erhalten. Dies habe ich immer abgelehnt. Umso mehr freue ich mich über die Entscheidung des Bundestages" so Sozialdezernent Veith.  

Im Klartext bedeutet die Entscheidung im Bundestag, dass das Grundgesetz geändert wird, um eine Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand weiterhin zu ermöglichen. Besonders positiv ist zu vermerken, dass die demokratischen Parteien die Entscheidung zum Wohle der arbeitslosen Menschen gemeinsam getragen haben.  

Auch für die Beschäftigten der Wetterauer JobKOMM GmbH, welche für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig ist, bedeutet diese Entscheidung Klarheit für die Zukunft. Hätte der Bundestag jetzt nicht mit so großer Einmütigkeit beschlossen, so hätten schlimmstenfalls die Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagentur und Kommune zum Jahresende aufgelösten werden müssen. "Dies hätte negative Konsequenzen für die Verwaltung und die betroffenen Arbeitslosen haben können", sagte Sozialdezernent Veith, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der JobKOMM GmbH ist.


Erstellt am: 2010-06-24