Keine Silvesterknaller in der Nähe von Fachwerkhäusern
Keine Silvesterknaller in der Nähe von Fachwerkhäusern
"Unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht allein in der Wetterau jedes Jahr rund zehn Rettungseinsätze", sagen Bandschutzdezernent Ottmar Lich und Kreisbrandinspektor Otfried Hartmann. Sie weisen außerdem darauf hin, dass nach jüngster Änderung des Sprengstoffgesetzes auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern verboten ist.
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle: Für die 4200 Wetterauer Feuerwehrmänner und -frauen ist die Silvesternacht die arbeitsreichste Nacht des Jahres. "Den Großteil der Einsätze verursachen Brände, zumeist durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern", sagt Kreisbrandinspektor Otfried Hartmann aus Erfahrung.
Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt:
- Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
- Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
- Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
- Klasse IV: Großfeuerwerk
Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18 Uhr bis zum 1. Januar 1 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.
Hinweise für ein sicheres Silvester
Das Sprengstoffgesetz und die dazugehörige Verordnung wurden zum 1. Oktober 2009 geändert. So steht in Paragraph 23 der Verordnung zu lesen: "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten." Neu aufgenommen wurden die Fachwerkhäuser. "Das ist sinnvoll, denkt man zum Beispiel an Städte wie Büdingen mit ihrer reichen Fachwerkarchitektur", so Lich.
Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. "Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern", erklärt Lich.
Brandschutzdezernent Lich gibt Tipps für ein sicheres Silvester
· Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Jugendliche unter 18 Jahren sollten nicht damit hantieren.
· Die Gebrauchshinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
· Feuerwerkskörper stets nur dort zünden, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Neuerdings gilt dieses Verbot auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Bitte die örtlichen Regelungen beachten.
· Nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen.
· Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings wegwerfen und niemals auf Menschen zielen.
· Nicht gezündete Feuerwerkskörper, so genannte Blindgänger niemals noch einmal anzünden.
· Auf keinen Fall sollten Feuerwerkskörper selbst hergestellt werden, dies kann zu schwersten Verletzungen führen.
· Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen tragen.
· Die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren schützen und Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Türen und Fenster sollten geschlossen bleiben.
Lich zum Abschluss: "Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe."




