Bereits 400 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren
Bereits 400 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren
2,15 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2013 zur Verfügung: Geld, mit dem Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. In diesem und im vergangenen Jahr wurden dem Wetteraukreis aus diesem Topf bereits 3,1 Millionen Euro bewilligt. "Konkret waren dies rund 50 Einzelvorhaben mit 400 neuen Plätzen", erläutert Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith.
Ab dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Zudem formuliert das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) Aufnahmekriterien für Kinder unter einem Jahr. Um den Rechtsanspruch und die Aufnahmekriterien zu erfüllen, sollen im Wetteraukreis für 35 Prozent der unter Dreijährigen Betreuungsplätze aufgebaut werden. "Diese Zahl basiert auf Schätzwerten der Bundesregierung sowie auf unseren eigenen Planungsgrundlagen", so Veith. Ende Oktober 2009 standen im Wetteraukreis 1.400 Betreuungsplätze in KiTas und Kindertagespflege für knapp 20 Prozent der unter Dreijährigen bereit. "Weitere 1.100 Plätze sind in den nächsten vier Jahren noch zu schaffen, der Ausbau muss also weiterhin so zügig voranschreiten wie bisher", sagt Oswin Veith.
Stichtage für die Anträge auf Fördermittel des Jahres 2010 sind der 15. Februar sowie der 15. Juli 2010. Für den 15. Februar mussten die Anträge bis zum 18. Dezember bei der Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung vorliegen, für den Termin im Juli ist es der 30. Mai 2010. Per Festbetragsfinanzierung werden Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, aber auch Renovierungsmaßnahmen und Ausstattungen bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert.
Aktualisierte Antragsvordrucke, Förderrichtlinien und weitere Informationen gibt es auf unserer Internetseite und direkt bei der Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung, Telefon: 06031/83-3301. Für die Antragsberatung sind die Mitarbeiterinnen der KiTa-Fachberatung zuständig. Die jeweils zuständige Sachbearbeitung beantwortet Fragen rund um Antragsabwicklung, Bewilligung und Abruf der Mittel.




