20 Jahre Auenverbund Wetterau – eine Erfolgsgeschichte
20 Jahre Auenverbund Wetterau – eine Erfolgsgeschichte
Das NSG „Bingenheimer Ried“ bei Echzell-Bingenheim (oben links) stellt eines der wertvollsten Schutzgebiete innerhalb des Auenverbundes Wetterau dar. Hier brüten nicht nur bis zu drei Weißstorchenpaare.
"Als Landrat und Naturschutzdezernent des Wetteraukreises bin ich sehr stolz, dass wir am 20. Dezember ein ganz besonderes Datum feiern können", so der Wetterauer Landrat. "Denn an diesem Tag wird das Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau 20 Jahre alt."
Alles begann mit einem Gutachten des Forschungsinstitutes Senckenberg
Die Geschichte des Auenverbundes Wetterau beginnt schon 15 Jahre früher. Im Jahre 1974 – veröffentlichte das Frankfurter Forschungsinstitut Senckenberg das Gutachten: "Richtlinien für einen Auenverbund Wetterau". Darin wird festgestellt, dass das System der Flüsse Nidda, Wetter, Horloff, Nidder und Seemenbach noch soweit intakt erscheint, dass es bei geeigneten Maßnahmen wieder die bestimmende und ökologisch ausgleichende und regenerierende Funktion für die ihm zugeordnete Landschaft erfüllen könnte.
Lebensraum für Kiebitz und Bekassine
Begründet wird die Ausweisung vor allem mit der Funktion der Auen als Lebensraum für Kiebitz, Bekassine, Brachvogel und Weißstorch. Schon 1974 beherbergte die Wetterau einen beträchtlichen Prozentsatz des gesamten hessischen Brutbestandes der genannten Vogelarten. Nicht minder wichtig war auch schon zu diesem Zeitpunkt die Wetterau als Überwinterungsplatz. Auf den Überschwemmungsflächen der Wetterau sammelten sich 1974 bis zu 5.000 Wildenten verschiedener Arten.
Genauso bedeutend war den Fachleuten von Senckenberg die Wasserfrage. Sie befürchteten eine weitere Begradigung der Wasserläufe. Dem sei entschieden entgegenzutreten, denn gewundene Wasserläufe dienen dem Wasserhaushalt besser als gerade Rinnen. Überschwemmungen müssten zugelassen werden, sie sollten nicht auf wenige Rückhaltebecken beschränkt werden. Vor allem sollte darauf hingearbeitet werden, bereits begradigte oder naturfeindlich ausgebaute Strecken wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Durch diese Maßnahmen würde auch das Grundwasser angereichert. Und das sei wichtig, da der Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main einen Teil seines Trinkwassers aus dem Niederschlagsgebiet der Nidda beziehe.
Ziele des Auenverbundes
Und Senckenberg fügte auch einen Forderungskatalog an, um "diesem natürlichen Auenverbund seine Rolle zu erhalten und zu stärken":
- Die Talauen sind von Bebauung freizuhalten; Notwendige Bauten – auch Verkehrswege – sind auf die Talhänge zu legen.
- Die Wasserläufe dürfen, wenn überhaupt, nur naturnah reguliert werden. Wo immer dies möglich ist, sind bereits vorhandene Betonbetten, lang gestreckte Begradigungen usw. rückgängig zu machen. Auch innerhalb von Ortschaften sollten die Ufer der Gewässer für Bebauung ‚tabu’ sein. Wo dies noch möglich ist, sollten in den Orten entlang der Wasserläufe parkähnliche Freizonen geschaffen werden.
- Der Bau von Kläranlagen ist beschleunigt voranzutreiben.
- Die Trockenlegung von Auenflächen ist einzustellen und, wo immer möglich, rückgängig zu machen. In einer Zeit, in der immer mehr landwirtschaftlich genutzte Flächen brach liegen bleiben, ist die Trockenlegung feuchter Gebiete zur Gewinnung neuer Felder ein wirtschaftlicher Unsinn, von den ökologischen Nachteilen (vor allem Absenkung des Grundwasserspiegels) ganz zu schweigen.
- Noch vorhandene Teiche und andere Gewässer dürfen nicht zugeschüttet oder sonst wie zerstört werden, im Gegenteil, trockengelegte Teiche und Altarme in der Talaue sind nach Möglichkeit wiederherzustellen.
Es dauerte jedoch fünf Jahre, bis sich im Februar 1979 erstmals Vertreter/innen von Oberer Naturschutzbehörde, Wetterau- und Main-Kinzig-Kreis, Planungsverband, Wasserwirtschaft, Landwirtschaftsverwaltung, Senckenberg und der ehrenamtliche Naturschutz in Friedberg trafen, um die Möglichkeiten und Bedingungen des Auenschutzes zu erörtern. Das Ausweisungsverfahren wurde aber noch nicht in Gang gesetzt, da man auf eine Gesetzesnovelle warten musste, um die zweckmäßigste Rechtsform zu erhalten.
In den Jahren 1980/1981 forderten Wetterauer Naturschutzgruppen immer wieder die Unterschutzstellung einzelner Grünlandflächen, die durch Umbruch oder Trockenlegung bedroht wurden. 1981 teilte das zuständige Ministerium mit, dass die Auenlandschaft von Wetter, Horloff, Nidda, Nidder und Seemenbach als Landschaftsschutzgebiet "Auenverbund" ausgewiesen werden solle. Mit dieser Ausweisung sei auch ein Umbruchverbot verbunden. Das Ministerium wies jedoch sogleich auf die "angespannte Personallage bei der Bezirksdirektion für Forsten und Naturschutz in Darmstadt hin", weshalb "eine Weiterverfolgung dieses Projektes hinter die Bearbeitung vordringlicherer Projekte treten muss".
Ehrenamtlicher Naturschutz als Motor
Nachdem im Dezember 1984 die im Auftrag des Hessischen Naturschutzministeriums erstellte Nutzungskartierung vorlag, konnte am 21. Januar 1985 die einstweilige Sicherstellung des zukünftigen Landschaftsschutzgebietes "Auenverbund Wetterau" für zunächst drei Jahre im Staatsanzeiger verkündet werden. Damit bestand in einem Gebiet von 6.500 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ein Grünlandumbruchs – und Bauverbot.
Dieser entscheidende Schritt vorwärts zum vorläufigen Schutz von 6.500 Hektar Auenflächen ist in erster Linie dem Einsatz der Naturschutzverbände, insbesondere dem Deutschen Bund für Vogelschutz und der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) zu verdanken. "Sie waren es, die unermüdlich auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, die Auen unter wirksamen Schutz zu stellen. Hierzu wurden von den Naturschutzverbänden wertvolle fachliche Informationen geliefert.", so Landrat Arnold lobend.
Hilfe aus Irland
Ende der achtziger Jahre gelang es endlich den Auenverbund dauerhaft als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Der Durchbruch kam aus Europas Nordwesten. Im irischen Dublin wurde die hessische Umweltinitiative "Auenverbund Wetterau" im November 1988 mit dem Europäischen Umweltpreis ausgezeichnet. Bereits kurz zuvor waren die Bemühungen der HGON um die Erhaltung des einzigartigen Biotops ‚Auenverbund Wetterau’ als ‚Deutsches Umweltprojekt 1988’ ausgezeichnet worden.
Dieser Europäische Umweltpreis beschleunigte das endgültige Ausweisungsverfahren noch einmal. Am 20. Dezember 1989 erging dann die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Auenverbund Wetterau", unterschrieben von der damaligen Ministerin Irmgard Reichardt.
Das Schutzgebiet mit 7.400 Hektar umfasst Feuchtwiesen in den Auen der Flüsse Nidda, Horloff, Wetter, Nidder und Seemenbach.
Landrat Arnold: "Mit diesem bundes- und europaweit anerkannten Pilotprojekt wurde eine Vorreiterrolle im Auenschutz übernommen, da erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland ein Verbundsystem von Fließgewässern mit ihren Auen auf großer Fläche unter Schutz gestellt wurde. Darauf können alle Beteiligten auch nach 20 Jahren noch stolz sein!"
Der Auenverbund Wetterau im Jahr 2009
In den 20 Jahren seit der endgültigen Ausweisung sind dem Auenverbund an vielen Stellen immer wieder Flächen ‚abgeknapst’ worden. Grund für den Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutz waren fast immer lokale Flächenarrondierungen zu Gunsten örtlicher Bebauungspläne, meist für Kleingartengebiete, Festplätze oder zur Arrondierung des Ortsrandes.
Dagegen hat sich die Zahl der innerhalb des Auenverbundes gelegenen Schutzgebiete im Wetteraukreis auf inzwischen 25 Naturschutzgebiete, zwei geschützte Landschaftsbestandteile und drei Naturdenkmale mit einer Gesamtfläche von rund 1.260 Hektar erhöht.
Und ganz massiv verbessert hat sich die Qualität der Flächen im gesamten Auenverbund durch großflächige Wiedervernässungsmaßnahmen, Umwandlung von Acker- zu Grünland, Neuanlage von Teichen und Tümpeln sowie die umfangreichen Renaturierungsmaßnahmen über zum Teil lange Abschnitte an Nidda, Nidder, Horloff, Wetter und Seemenbach.
"Die besondere naturschutzfachliche Qualität des Auenverbundes Wetterau kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass große Teile als Europäische Vogelschutzgebiete und als besondere Schutzgebiete nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ausgewiesen wurden!", so der Wetterauer Landrat.
Neben der Funktion als Rastplatz im Rahmen des internationalen Vogelzuges und gelegentliches Überwinterungsgebiet von Tauchern, Reihern, Kormoranen, Störchen, Schwänen, Enten, Gänsen, Greifvögeln, Rallen, Limikolen, Möwen, Seeschwalben, Eulen und Singvögeln kommt dem Auenverbund hessen- und bundesweite Bedeutung als Brutplatz einiger dieser Arten zu. Daneben haben sich inzwischen auch mehrerer Biber angesiedelt und die europäische Sumpfschildkröte wurde in verschiedenen Teichen ausgesetzt.
Arnold betont, dass der Wetteraukreis auch in Zukunft den Auenverbund Wetterau in seiner hervorragenden Bedeutung für seine zahl- und artenreiche Tier- und Pflanzenwelt weiterentwickeln wird. "Wir werden, gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Naturschutz und der Landwirtschaft, die wertvollen Lebensraumtypen und deren Verbundsystem, insbesondere unter dem Aspekt des internationalen Vogelschutzes, erhalten. Wo notwendig, werden wir versuchen, gefährdete Lebensräume in ihrer Funktionsfähigkeit maßgeblich zu verbessern Das dient nicht nur dem Naturschutz, sondern auch dem Hochwasserschutz. Und obendrein fördert es den Tourismus, weil die Menschen bei Wanderungen und Radtouren entlang der renaturierten Flussabschnitte die Vielfältigkeit der Natur in unserem Landkreis erleben können."




