Familienentlastender Dienst der Lebenshilfe – Lob von Sozialdezernent Oswin Veith

Familienentlastender Dienst der Lebenshilfe – Lob von Sozialdezernent Oswin Veith

Familienentlastender Dienst der Lebenshilfe – Lob von Sozialdezernent Oswin Veith


Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Oswin Veith hat in einer Presseerklärung die Leistungen des Familienentlastenden Dienstes der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gelobt. "Gerade für Familien, die ihre geistig behinderten Angehörigen zu Hause betreuen und umsorgen, ist es wichtig, auch gelegentlich einmal entlastet zu werden."

Der Familienentlastende Dienst der Lebenshilfe erbringt stundenweise solche Betreuungen am Tag genauso wie am Abend, unter der Woche wie auch am Wochenende. Zudem bietet der Familienentlastende Dienst Hilfe bei Alltagsproblemen und der Freizeitgestaltung an. Ziel ist es, dass die behinderten Menschen solange als möglich in ihrem familiären Umfeld wohnen können.  

Insgesamt 105 Menschen haben im vergangenen Jahr den Dienst der Lebenshilfe in Anspruch genommen. Dafür hat der Wetteraukreis aus Mitteln des Landeswohlfahrtsverbandes 25.000 Euro beigesteuert. Geld freilich, das nicht ursprünglich Mittel des Landeswohlfahrtsverbandes ist. Der Wetteraukreis wird in diesem Jahr rund 41 Millionen Euro an Umlage an den Landeswohlfahrtsverband überweisen.  

Der Landeswohlfahrtsverband ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte und fungiert als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. So ist er unter anderem zuständig für die Unterstützung und Förderung von behinderten und kranken Menschen in sozialer und materieller Not, vor allem in voll- und teilstationären Einrichtungen. Zudem ist der Landeswohlfahrtsverband auch Integrationsamt für schwerbehinderte Menschen im Beruf und zuständig für dauerhafte Teilhabe dieser Menschen am Arbeitsleben.  

Die Umlage des Wetteraukreises an den Landeswohlfahrtsverband fließt also in den Landkreis in Form von Unterstützung, wie etwa des Familienentlastenden Dienstes, aber auch direkter Dienstleistungen des Landeswohlfahrtsverbandes, wie der Gehörlosenschule und der Blindenschule, zurück. 


Erstellt am: 2009-12-17