Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember

Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember

Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember


"Sie sind aus unserer Gesellschaft nicht hinwegzudenken und ohne ihren täglichen, unentgeltlichen und unermüdlichen Einsatz sähe unsere Welt trostloser und ärmer aus", sagt Landrat Joachim Arnold zum Internationalen Tag des Ehrenamtes. Seit 1986 steht der 5. Dezember weltweit im Zeichen des Ehrenamts. 2006 führte das Land Hessen die Ehrenamtscard als Zeichen der besonderen Wertschätzung ein. Rund 360 Wetterauer Bürgerinnen und Bürger haben eine solche Karte.  

Sie sammeln Hilfsgüter und Spenden, leisten Hilfestellung bei Katastrophen, betreuen Tiere, organisieren Selbsthilfegruppen oder Vereine zum Schutz vor Gewalt, sie besuchen ältere Mitbürger, Sterbende in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sie arbeiten bei Tafeln, betreuen Hausaufgaben, unterstützen Heimatmuseen oder Dorftheater; sie löschen Brände, retten Leben, setzen sich in Sport, Kultur und Umweltschutz ein. "Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, leisten damit einen wertvollen Beitrag, der für unsere Gesellschaft schon längst unverzichtbar geworden ist", würdigt Landrat Joachim Arnold das Ehrenamt.  

Unsere Bevölkerung ist im Wandel: die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt, die der Erwerbsfähigen und Kinder sinkt, gleichzeitig sind die öffentlichen Haushalte überschuldet. Das Ehrenamt ist zur Entlastung und Unterstützung unverzichtbar.  

Ehrenamtscard  

Als ein Zeichen der Wertschätzung für besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger führte das Land Hessen im Jahr 2006 die Ehrenamtscard ein, eine Initiative, der sich auch der Wetteraukreis angeschlossen hat. Erhalten kann sie, wer wöchentlich mindestens fünf Stunden ehrenamtlich und unentgeltlich arbeitet, dies seit mindestens drei Jahren oder seit Bestehen der Organisation unentgeltlich oder ohne sonstige Aufwandsentschädigung tut. Politische Ehrenämter sind ausgeschlossen. Der Kreisausschuss des Wetteraukreises hat hierzu genaue Vergaberichtlinien formuliert. Den Antrag auf eine Ehrenamtscard gibt es bei den Städten und Gemeinden und beim Fachdienst Kreis- und Regionalentwicklung, Telefon 06031/83-4111. Die Formulare sind auch als Download unter dem Link auf der Startseite erhältlich. Die Ehrenamtscard ist jeweils zwei Jahre gültig, danach kann ein neuer Antrag gestellt werden.  

Mit der Ehrenamtscard sind zahlreiche Vergünstigungen in Hessen verbunden. Vom freien oder vergünstigten Eintritt in Museen, Bädern, Tierparks, Theatern, Kinos, Golf- und Minigolfanlagen und Rabatte bei einem Stromanbieter über freies Parken in Tiefgaragen, gebührenfreien Girokonten, bis hin zu Rabatten in Hotels, Restaurants und Einzelhandel. Alle Vergünstigungen auf einen Blick hier.  Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen, die das Ehrenamt unterstützen möchten, können rentable Vergünstigungen anbieten. Information beim Fachdienst Kreis- und Regionalentwicklung, Telefon: 06031/83-4111. 


Erstellt am: 2009-12-03