JobKOMM soll Aufsichtsrat erhalten

JobKOMM soll Aufsichtsrat erhalten

JobKOMM soll Aufsichtsrat erhalten


Die JobKOMM erhält einen Aufsichtsrat, so der gestrige Beschluss des Kreisausschusses. Bislang gehören zur 2005 gegründeten GmbH die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und der Beirat an. Sozialdezernent Ottmar Lich umreißt die wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrates: "Er berät die Geschäftsführung, überwacht ihre Tätigkeit und bereitet die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor." 13 Mitglieder wird das Gremium umfassen, davon entsendet der Wetteraukreis sieben, die Arbeitsagentur sechs Vertreterinnen und Vertreter. Endgültig über den Aufsichtsrat beschließen wird der Kreistag in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr.

Zu den drei Organen der JobKOMM soll sich nun ein viertes hinzugesellen: Der Aufsichtsrat. Er wird Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und JobKOMM-Beirat ergänzen. Bislang wird die Überwachung der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung als oberstes Gremium wahrgenommen. Ihr gehören jeweils zwei Vertreter des Wetteraukreises und der Arbeitsagentur an. Für den Wetteraukreis sind dies der Sozialdezernent und der Finanzdezernent in der Person von Ottmar Lich und Oswin Veith. Die Gesellschafterversammlung bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die strategischen Leitlinien der JobKOMM. "Sie zu unterstützen und von operativen Steuerungsaufgaben zu entlasten ist zentrale Aufgabe des künftigen Aufsichtsrats", erklärt Sozialdezernent Ottmar Lich. Er wird aus 13 Mitgliedern bestehen, wovon der Wetteraukreis entsprechend der Mehrheitsverhältnisse sieben Mitglieder entsendet und die Arbeitsagentur sechs. Kraft seines Amtes wird der Landrat oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Kreisausschusses dem Aufsichtsrat angehören.

Der Aufsichtsrat berät die Geschäftsführung, überwacht ihre Tätigkeit und bereitet die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor. In dem Maß, wie Aufgaben vom Aufsichtsrat übernommen werden, wird der Aufgabenkatalog der Gesellschafterversammlung angepasst. So wird zum Beispiel der Abschlussprüfer künftig vom Aufsichtsrat beauftragt und bestellt und er ist es auch, der die regionalen Eingliederungsleistungen plant. Der Aufsichtsrat schließlich schließt Verträge ab, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen.

JobKOMM-Beirat wird kleiner

Unmittelbare Auswirkungen hat die Erweiterung der Gremien um einen Aufsichtsrat auf den JobKOMM-Beirat, der neben Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung künftig auch den Aufsichtsrat berät. Ihm werden auch weiterhin Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Arbeits- und Sozialpolitik angehören, aber keine Vertreter/innen mehr von Kreisausschuss und Kreistag.


Erstellt am: 2007-12-19