Landrat Gnadl stellt sich vor die Mitarbeiter der Kreisverwaltung

Landrat Gnadl stellt sich vor die Mitarbeiter der Kreisverwaltung

Landrat Gnadl stellt sich vor die Mitarbeiter der Kreisverwaltung


Im Rahmen der Auseinandersetzungen um den Akteneinsichtsausschuss und aktuellen Liquiditätsschwierigkeiten bei der Wetterauer Beschäftigungsgesellschaft WAUS meldet sich der Wetterauer Landrat Rolf Gnadl zu Wort.

 "Die von der Mehrheitskoalition im Wetterauer Kreistag und insbesondere wiederholt von der CDU vollkommen zu Unrecht angegriffene Leitung unserer Beteiligungssteuerung genießt nicht nur mein volles Vertrauen. Sie hat jahrelang auch unter den ehemaligen Ersten Kreisbeigeordneten Huke und Schwarz loyal und erfolgreich gearbeitet und ist nicht nur von diesen, sondern auch von den Kreisgremien, stets in den höchsten Tönen gelobt worden. Auch jetzt ist ihr keinerlei Verfehlung, Pflichtverletzung oder auch nur eine Nachlässigkeit vorzuwerfen. Sie ist und bleibt eine der qualifiziertesten und fähigsten Leistungsträgerinnen der Wetterauer Kreisverwaltung und ich verurteile die Versuche, sie in politische Auseinandersetzungen hinein zu ziehen, auf das Allerschärfste. Insbesondere die namentliche Nennung dieser hoch verdienten Leitungskraft in Pressemitteilungen verschiedener Parteien in Verbindung mit falschen und unhaltbaren Vorwürfen trägt die Züge eines unwürdiges Kesseltreibens. Die bewusst betriebene Beschädigung des Ansehens und der Ehre unserer Mitarbeiterin dient im sachlichen Zusammenhang des derzeit tagenden Akteneinsichtsausschusses offensichtlich dazu, die Glaubwürdigkeit der aus der Beteiligungssteuerung vorgelegten Dokumente von vornherein in Frage zu stellen, für den Fall, dass sie unangenehme Dinge zu Tage fördern könnten", so Gnadl.

Es sei letzten Endes seine Verpflichtung in dieser Frage zu intervenieren, denn als oberster Dienstvorgesetzter der Kreisverwaltung müsse letzten Endes er sich vor die Kreisbeschäftigten stellen. Gnadl weiter: "Diese Verantwortung habe ich im Rahmen meiner Aufgabenverteilung an den Personaldezernenten des Kreises übertragen, der seine Fürsorgepflicht bis heute gegenüber der entsprechenden Beamtin allerdings noch nicht wahrgenommen hat. Im Gegenteil stattete er die CDU-Kreisvorsitzende Lucia Puttrich wegen seiner eigenen Verstrickungen in der WAUS-Affäre absichtlich und widerrechtlich mit nichtöffentlichen und angeblich belastenden Unterlagen aus. Mein Amtsverständnis als Landrat und politischer Wahlbeamter gebietet es mir, die an der öffentlichen Debatte um die WAUS beteiligten Personen und Institutionen dazu aufzurufen, sich in Fragen der Beteiligungssteuerung alleine mit mir als Person des öffentlichen Lebens und als Kommunalpolitiker auseinander zu setzen, zumal ich als Landrat den Kreisausschuss über zuvor vorenthaltene Tatsachen des Hergangs in Sachen WAUS informiert hatte und nicht die betreffende Mitarbeiterin. Denn die Beschäftigten der Kreisverwaltung haben weder die Möglichkeit noch die Befugnis in dienstlichen Angelegenheiten offensiv und öffentlichkeitswirksam etwaigen Anschuldigungen etwas entgegen zu setzen."

Zu den von der Mehrheitskoalition gegen seine Person erhobenen Vorwürfen, erklärte sich Landrat Gnadl bereit, noch vor dem Ausscheiden aus dem Amt vor dem entsprechenden Akteneinsichtsausschuss ausführlich Rede und Antwort zu stehen. "Ich bin da sehr gelassen und möchte der Sachaufklärung in dieser Frage gerne dienlich sein," so der scheidende Wetterauer Landrat abschließend.

Zur Information:

Die Rechtsvorschrift des § 79 Bundesbeamtengesetz genießt nach Art. 33 Absatz 5 Grundgesetz Verfassungsrang.

§ 79 Bundesbeamtengesetz

Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt ihn bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung als Beamter.


Erstellt am: 2007-12-11