Blauzungenkrankheit der Rinder und Schafe weitet sich aus - Wetteraukreis teilweise Sperrgebiet

Blauzungenkrankheit der Rinder und Schafe weitet sich aus - Wetteraukreis teilweise Sperrgebiet

Blauzungenkrankheit der Rinder und Schafe weitet sich aus - Wetteraukreis teilweise Sperrgebiet


Der Kreisbeigeordnete Ottmar Lich und Dr. Rudolf Müller, Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz, weisen darauf hin, dass seit Freitag, dem 22. Dezember 2006, Teile des Wetteraukreises Sperrgebiet für die Blauzungenkrankheit sind. Die Blauzungenkrankheit gehört zu den anzeigenpflichtigen Tierseuchen. Schon der Verdacht des Ausbruchs muss beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz umgehend angezeigt werden. Kreisbeigeordneter Ottmar Lich weist darauf hin, dass von dieser Tierkrankheit keine Gefahr für Menschen ausgeht.

Im Sperrgebiet gelten unter anderem folgende Auflagen und Einschränkungen: Die empfänglichen Tiere im Sperrgebiet sind alle vier Wochen amtstierärztlich zu untersuchen. Rinder und Schafe sind nach Anweisung des behandelnden Tierarztes mit Insekten abwehrenden Mitteln, so genannten Repellentien, zu behandeln. Das Verbringen von Tieren aus dem betroffenen Gebiet ist grundsätzlich verboten. Tiere dürfen nur in Ausnahmefällen nach Erfüllung sehr strenger Auflagen (behördliche Genehmigung, tierärztliche klinische Untersuchungen, serologische und virologische Blutuntersuchungen, Verplomben der Transportfahrzeuge etc.) in andere Gebiete verbracht werden.

Nachdem in Weilmünster-Langenbach im Landkreis Limburg-Weilburg bei einem Rinderbestand im Rahmen des Blauzungen-Monitorings ein neuer Ausbruch der Krankheit amtlich festgestellt wurde, sind die Stadt Butzbach mit den Stadtteilen Ebersgöns, Pohl-Göns, Butzbach, Hausen-Oes, Nieder-Weisel, Hoch-Weisel, Bodenrod, Münster, Fauerbach v.d. Höhe und Maibach und die Gemeinde Ober-Mörlen mit der Gemarkung Langenhain-Ziegenberg zum Sperrgebiet erklärt.

Diese für Schafe und Rinder gefährliche Virusinfektion ist im August erstmals in Nordeuropa, in einem Betrieb in den Niederlanden, festgestellt worden. Weitere Infektionen wurden in Belgien sowie auch in Deutschland (Nordrhein-Westfalen) diagnostiziert. Seither war der Wetteraukreis lediglich Beobachtungsgebiet.

Genaue Auskünfte der notwendigen Maßnahmen in den individuellen Fällen erteilen die Amtstierärzte/Amtstierärztinnen der hiesigen Veterinärbehörde Dr. Rudolf Müller, Dr. Isabell Tammer und Frau Flohr (Tel. 06031-7321-0).


Erstellt am: 2006-12-22