Weihnachtsbeihilfe für Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen

Weihnachtsbeihilfe für Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen

Weihnachtsbeihilfe für Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen


Wie Kreisbeigeordneter Ottmar Lich mitteilt, haben sich die Gremien des Wetteraukreises im Vorgriff auf die zu erwartenden Entscheidungen des Gesetzgebers entschlossen, den berechtigten alten Menschen in den Pflegeheimen eine Weihnachtsbeihilfe von 36 Euro pro Person zukommen zu lassen.

Lich vertritt die Auffassung, dass die Zahlung einer solchen Beihilfe zeitnah erfolgen muss und zu einem späteren Zeitpunkt ihren Sinn verfehlt. Nachdem der Bund die Voraussetzungen für die Zahlung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für Bewohner/innen von Alten- und Pflegeheimen die auf Sozialhilfe angewiesen sind, geschaffen hat, müssen die Bundesländer dies noch in entsprechende Gesetze umsetzen. In Anbetracht der knappen Zeit konnte das Land Hessen bisher kein entsprechendes Verfahren einleiten. Da das Land Hessen im Bundesrat der Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe zugestimmt hat, vertraut der Kreis darauf, dass die Landesregierung ihrer Verpflichtung auf Kostenausgleich im Rahmen des Konnexitätsprinzips nachkommt.


Erstellt am: 2006-12-22