Lich: „Kein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiterinnen der Jugendbehörde in Büdingen“
Lich: „Kein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiterinnen der Jugendbehörde in Büdingen“
Bereits am vergangenen Freitag hat die Staatsanwaltschaft Gießen mitgeteilt, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Jugend, Schule und Soziales im Rahmen einer gestellten Strafanzeige wegen Rechtsbeugung abgelehnt ist. Wie Jugenddezernent Ottmar Lich bestätigt, kann allen an der Inobhutnahme Beteiligten kein strafrechtlich relevantes Verhalten zum Vorwurf gemacht werden.
Zur Begründung wird von der Staatsanwaltschaft angeführt, dass die Herausnahme eines Kindes durch den Beschluss des Amtsgerichtes Büdingen, mit welchem die elterliche Sorge für das Kind den Kindeseltern vorläufig entzogen und dem Jugendamt Büdingen übertragen worden war, ausdrücklich gedeckt war. Der Eilantrag auf Entzug der elterlichen Sorge wurde mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs begründet, welcher für die Jugendbehörde Anlass war, laut gesetzlichem Auftrag sofort tätig zu werden.
Abgewogene Vorgehensweise
Die Staatsanwaltschaft betont ausdrücklich, dass vor der endgültigen Entscheidung über die Inobhutnahme gemäß § 42 KJHG die Fachberatung der Fachstelle "Kinder- und Jugendberatung" hinzugezogen und gemeinsam die Vorgehensweise beraten und abgewogen wurde. "Ein leichtfertiger Umgang mit dem ihnen zugetragenen Verdacht des sexuellen Missbrauchs kann den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes daher nicht zum Vorwurf gemacht werden", so die Staatsanwaltschaft Gießen wörtlich. Eine Rechtsbeugung scheide daher aus.
Die Staatsanwaltschaft befindet zudem, dass auch der Tatbestand der Entziehung Minderjähriger, durch welchen das elterliche Sorgerecht geschützt werden soll, ausscheide.
Für den Fachbereich Jugend, Schule und Soziales wird durch den Beschluss bestätigt, dass die sehr schwere Gratwanderung zwischen dem Schutz des Kindes und dem Schutz der Eltern professionell bewältigt und richtigerweise zugunsten des Kindes abgewogen und gehandelt wurde.



