Mindesttarif für Busfahrer – angemessenes Gehalt für verantwortungsvolle Tätigkeit

Mindesttarif für Busfahrer – angemessenes Gehalt für verantwortungsvolle Tätigkeit

Mindesttarif für Busfahrer – angemessenes Gehalt für verantwortungsvolle Tätigkeit


Mit großer Genugtuung hat Landrat Rolf Gnadl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Vergabegesetz zur Kenntnis genommen. Danach wird seine Position bestätigt, dass Busfahrern grundsätzlich der hessische Tariflohn zusteht, auch wenn nach einer europaweiten Ausschreibung ein ausländischer Bieter zum Zuge kommt.

Gnadl hat in seiner Funktion als Verkehrsdezernent des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV)und als Aufsichtsratsvorsitzender der Verkehrsgesellschaft Oberhessen in der Vergangenheit stets darauf geachtet, dass bei Ausschreibungen eine so genannte Tariftreueerklärung abzugeben sei. Darin ist festgehalten, dass Anbieter, die sich um Verkehrsleistungen in der Wetterau, im Vogelsberg oder im Kreis Gießen bewerben, mindestens den hessischen Tariflohn von 9,66 Euro an die angestellten Busfahrer zu zahlen hätten. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war dieses Vorgehen nicht ganz unumstritten, da nach einigen Gerichtsurteilen die Festlegung eines Mindesttarifs als vergaberechtlich unzulässig angesehen wurde.

"Die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt meine Auffassung, dass für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vorgaben, um überhaupt bei uns Verkehrsdienstleistungen anzubieten, entsprechendes Personal notwendig ist. Wir fordern stets freundliches, hoch motiviertes, gut ausgebildetes und deutschsprachiges Personal. Ein an diesen Anforderungen entsprechendes Leistungsniveau lässt sich mit unterbezahltem Personal nicht erreichen. Zudem übernehmen die Busfahrerinnen und Busfahrer ein hohes Maß an Verantwortung für ihre Fahrgäste. Insbesondere in den Spitzenverkehrszeiten oder im Schülerverkehr kommt es immer wieder zu Stresssituationen, dem nur hoch qualifiziertes und motiviertes Personal gewachsen ist."

Der Wetterauer Landrat nennt zudem die Gefahr, die eine schlechte Qualität in der Nahverkehrsleistung bergen könnte. "Wenn die Qualität im Nahverkehr schlecht ist, wenden sich die Kundinnen und Kunden schnell ab von unseren Angeboten, was sich sehr schnell auf die Erlöse niederschlägt." In der Wetterau jedenfalls will man nicht auf dem Rücken der Busfahrer möglichst billig Verkehrsleistungen erbringen. "Ich finde, jeder hat das Recht für eine verantwortungsvolle Tätigkeit eine angemessene Entlohnung zu erhalten."

Erstellt am: 2006-12-19