Fragen zu Genraps im Wetteraukreis
Fragen zu Genraps im Wetteraukreis
Die SPD-Fraktion hatte an den Kreistag einige Fragen zu gentechnisch veränderten Raps gestellt, der im Wetteraukreis angebaut wird. Kreisbeigeordneter Bardo Bayer antwortet.
Frage 1
Wo sind die betroffenen Flächen, wie groß sind sie , und wem gehören sie?
Da es sich um eine Inverkehrbringung gemäß dem Gentechnikgesetz handelt, ist es nach damaliger gesetzlicher Grundlage nicht notwenig gewesen Angaben über die genaue Lage der Versuchsparzellen anzulegen.
Mutmaßlich lagen die Flächen innerhalb der Versuchsfeldflächen der SW Seed, (Semundo) in Echzell Grund-Schwalheim.
Die Größe der gesamten Versuchsfeldfläche wurde von der Fa. SW Seed mit 60 qm angeben, die mutmaßlich in vier Parzellen mit jeweils 15 qm aufgeteilt wurden.
Frage 2
Wer war der Ausbringer, wer war der Auftraggeber?
Ausbringer war die Firma SW Seed ( zum Zeitpunkt der Aussaat Semundo),
Das Bundesssortenamt (BSA) in Hannover hat zur Erstellung eines Wertgutachtens bzw. zur Zulassung der Rapssorte in Deutschland die Versuche für diese bereits nach Gentechnikrecht von der EU Kommission zugelassenen gentechnisch veränderten Rapspflanzen in Auftrag gegeben.
Antragsteller für die Wertprüfung dieser Rapssorte war entsprechend der Angaben auf der Homepage des BSA die Sortenförderungsgesellschaft SFG mbH mit Sitz in Bonn.
Frage 3
Seit wann/bis wann wurde genmanipuliertes Saatgut ausgebracht ?
Entsprechend der Angaben des Bundessortenamtes an den RP Gießen erfolgte der Rapsversuch der Winterrapssorte in Echzell einmalig im Jahr 1999. Damit ist das Jahr der Wertermittlung d. h. der Ernte gemeint. D.h. der betreffende Winterraps wurde im August 1998 gesät und im Jahr 1999 geerntet.
Frage 4
Wer hat die Genehmigung dazu erteilt?
Einer gentechnik- oder saatgutrechtlichen Genehmigung zum Anbau der Rapssorte bedurfte es nicht. Die EU Kommission hatte die betreffenden gentechnisch veränderten Rapspflanzen bereits zum Anbau zugelassen und dies ohne Einschränkungen bzw. Auflagen. Das BSA führte die Wertprüfung in eigener Zuständigkeit durch.
Frage 5
Wurde der Wetteraukreis informiert, und hat er Einfluss auf das Verfahren
Nein, eine Information über die Versuchsflächen war weder nach Gentechnik- noch nach dem Saatgutgesetz notwendig; somit bestand kein Einfluss.
Frage 6
Welche Möglichkeiten der Verhinderung bestanden?
Keine
Frage 7
Wie und von wem wurden die Versuche überwacht?
Durch die bereits erfolgte Zulassung der genveränderten Sorte ohne Auflagen bzw. notwendige Sicherheitsmaßnahmen durch die EU- Kommission war eine behördliche Überwachung nicht vorgesehen.
Das RP Gießen wies daraufhin, dass es (als in Hessen zuständige Behörde) auch bereits nach dem zum Zeitpunkt des Anbaus gültigen Gentechnikgesetzes grundsätzlich den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung auch bei einer Inverkehrbringung hatte. Das RP hatte auf Grund der damaligen Gesetzeslage aber keine Informationen erhalten, die für die Erfüllung dieses Auftrages nötig gewesen wären.
Auf diesen Mangel wurde von Seiten des RP auch immer wieder hingewiesen, aber die zwingende Weiterleitung von Informationen wurde erst durch in der Novellierung des Gentechnikgesetzes im Jahr 2004 verankert. Seitdem werden alle Anbauversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen in einem allgemein zugängigen zentralen Register beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgehalten.
Frage 8
Sind oder waren Nachbarfelder, etwas durch Pollenflug gefährdet?
Zu dieser Fachfrage kann der Fachbereich selbst kein Urteil abgeben. Die EU ging mit ihrer Genehmigung davon aus, dass keine Gefährdung bestand.
Frage 9
Wer ist für die Gesamtmaßnahme verantwortlich?
siehe Frage 2




