Öffentliche Anhörung im Landtag
Öffentliche Anhörung im Landtag
"Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz HGlG hat sich bewährt und darf nicht verwässert werden", so Landrat Rolf Gnadl bei einer öffentlichen Anhörung im Wiesbadener Landtag. Im Raum steht das zweite Gesetz zur Änderung des HGlG. Paritätische Besetzung in politischen Gremien, kontinuierliches Controlling dessen was erreicht wurde, verbindliche Frauenförderpläne und kein Verzicht auf öffentliche Stellenausschreibungen waren zentrale Forderungen in der Rede des Landrates. Der Wetteraukreis habe nur mit konsequenter Frauenförderung auf der Grundlage des HGlG und einem gut ausgestatteten, leistungsfähigen, kompetenten und landesweit geachteten Fachdienst in den vergangenen Jahren so gute Ergebnisse in der Frauenförderung erzielen können, betonte Gnadl.
Landrat Rolf Gnadl und Kornelia Schäfer, Leiterin des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit, vor dem Hessischen Landtag in Wiesbaden.
Das HGlG hat sich bewährt, doch um wirklich Aussagen über die Wirkung des Gesetzes einerseits und den Verbesserungsbedarf andererseits treffen zu können, ist ein kontinuierliches Controlling geradezu unabdingbar. Es gibt der Umsetzung des Gesetzes die nötige Struktur und zeigt die Stellschrauben auf, an denen nachjustiert werden muss. „Wir schlagen vor, das bisherige Gesetz um ein Jahr zu verlängern und diesen Zeitraum für eine differenzierte Auswertung zu nutzen“, so Gnadl Aufforderung, „die Novellierung könnte dann auf einer soliden Grundlage erfolgen.
Frauenförderpan ist Speerspitze des HGlG
Frauenförderpläne sind die zentrale Voraussetzung für die Wirkungskraft des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes. „Der in der Kreisverwaltung des Wetteraukreises erzielte Stand der Gleichberechtigung konnte nur mit Hilfe des Frauenförderplans, das heißt durch konkrete Zielvorgaben, erreicht werden. Er ist auch eine unverzichtbare und fundierte Grundlage für die Personalentwicklung. Gleichstellungsarbeit ist eine Pflichtaufgabe und nicht umsonst in einem eigenen Fachdienst angesiedelt. „In den vergangenen 12 Jahren der Geltung des HGlG konnten wesentliche Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Steigerung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen sowie in den unterrepräsentierten Lohn- und Gehaltsgruppen erreicht werden.“ So wurde eine Steigerung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen im Wetteraukreis von sieben Prozent im Jahr 1993 auf nunmehr 40 Prozent erreicht.“ Eine Experimentierklausel kann wohl eine sinnvolle Ergänzung sein, aber den Frauenförderplan auf keinen Fall ersetzen. Gnadl fordert: Es ist vielmehr eine Verpflichtung zur Erstellung von Frauenförderplänen aufzunehmen als Grundlage für die Erfolgskontrolle in den Verwaltungen und für eine aussagekräftige Überprüfung des Erreichten.“
Auch weiterhin öffentliche Stellenausschreibungen
Unverständlich ist Gnadl auch, dass das Ziel des gleichen Zugangs von Männern und Frauen zu öffentlichen Ämtern im Entwurf nicht mehr benannt ist und zugleich die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von Stellen entfallen soll. Die öffentliche Ausschreibung von Stellen ist, besonders in Bereichen, in denen Frauen noch immer unterrepräsentiert sind, unabdingbar. Ein Verzicht auf öffentliche Ausschreibungen wäre geradezu kontraproduktiv zu einer der wesentlichsten Zielsetzungen des Entwurfs, nämlich der Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in den gehobenen Fach- und Führungspositionen. Dort blieben die Männer weiter unter sich und die gewachsenen männlich dominierten Arbeitskulturen unangetastet.“ Die öffentliche Ausschreibung muss weiterhin gesetzlich verankert bleiben und ist ein unverzichtbares Instrument, so Gnadl.
Gnadl sprach sich auch für eine unabhängige Klärungsstelle für Fragen zur Gleichberechtigung aus. „Sonst schleichen sich immer mehr aus der lästigen Verantwortung für Geschlechterdemokratie und Gleichberechtigung.“ Gnadl orientiert sich hier an den Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenbüros (LAG), die eine Clearingstelle auf Landesebene vorschlägt. Wird hier keine Einigung erzielt, ist der Frauenbeauftragten ein Klagerecht einzuräumen.
Auch die paritätische Besetzung in Gremien ist längst nicht erreicht. Solange Frauen entweder unterrepräsentiert seien oder in Gremien nur als Einzelexemplare vorkämen, gebe es keine Gleichberechtigung. „In die Sichtweise einer Frau können sich Männer nur bedingt eindenken. Die Berücksichtigung der Interessen von rund der Hälfte der Bevölkerung kann nur von den Frauen wahrgenommen werden. Dies trifft für alle Gremien zu.“ Die paritätische Beteiligung von Frauen und Männern sollte präziser und in verbindliche Bestimmungen gefasst sein.“




