Land weitet Förderung der Kindertagesbetreuung aus

Land weitet Förderung der Kindertagesbetreuung aus

Land weitet Förderung der Kindertagesbetreuung aus


Jugenddezernent Ottmar Lich begrüßt Veränderungen weitestgehend

Zum 1. Januar 2007 wird das Hessische Kindergartengesetz , auf dessen Grundlage Träger von Kindergärten Landeszuwendungen zu ihren Betriebskosten erhalten, abgelöst. In Kraft tritt dann das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Es erweitert die Förderung, was Jugenddezernent Lich begrüßt, unterscheidet aber auch weiterhin zwischen kommunalen und nicht kommunalen Trägern der Einrichtungen. Lich würde eine Gleichbehandlung aller Träger begrüßen.

Das Land fördert auf der Grundlage des Gesetzes die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die angedachte Landesförderung wird von Jugenddezernent Ottmar Lich weitestgehend begrüßt. Insbesondere die ausgeweitete Förderung für Kinder unter drei Jahren ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Förderung des letzten Kindergartenjahres setzt einen deutlichen Fokus auf die Möglichkeiten frühkindlicher Bildung. Kritisch sieht Lich aber die geplante Differenzierung der Landesförderung, die auch weiterhin kommunale und nichtkommunale Träger unterscheidet. Dabei werden die nichtkommunalen Träger sehr deutlich höher gefördert. Hier ist eine Gleichbehandlung aller Träger angebracht. Als eine weitere Voraussetzung der Landesförderung sollte die Reduzierung der Gruppengröße in altersstufenübergreifenden Gruppen auf 18 Kinder daran gekoppelt werden. "Es hat sich gezeigt, dass eine qualitativ hochwertige Bildungsarbeit gemäß dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan in einer Gruppe mit Kindern ab einem Jahr bei einer Gruppenstärke von 20 Kindern nur schwer möglich ist", so der Jugenddezernent.

Erstellt am: 2006-12-12