Wichtige Information für Legehennenhalter

Wichtige Information für Legehennenhalter

Wichtige Information für Legehennenhalter


Der Kreisbeigeordnete Ottmar Lich und Dr. Müller vom Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Wetteraukreises machen darauf aufmerksam, dass aufgrund der seit Mitte diesen Jahres veränderten Gesetzeslage konventionelle Käfige für Legehennen nur unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Ende des Jahres 2008 weiter genutzt werden dürfen.


Betroffene Legehennenhalter, die eine verlängerte Nut-zungsdauer ihrer bestehenden Anlage wünschen, müssen jedoch unbedingt bis zum Freitag, dem 15. Dezember 2006 einen entsprechenden schriftlichen Antrag beim Landrat des Wetteraukreises, Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Mainzer-Tor-Anlage 3, 61169 Fried-berg,, Telefon 06031/73210, stellen.

Bedingungen für die Nutzungsverlängerung sind unter an-derem, dass es sich um Anlagen handelt, die vor dem 13. März 2002 bereits in Benutzung waren und dass ein kon-kretes Umbaukonzept für die Zeit nach dem 31. Dezember 2008 besteht. Wird der Antrag über die verlängerte Nut-zungsdauer nicht gestellt, so ist die entsprechende Nutzung ab dem 1. Januar 2007 verboten.

Erstellt am: 2006-12-08