Verkehrsdezernent Lich rät: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten richtig einsetzen

Verkehrsdezernent Lich rät: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten richtig einsetzen

Verkehrsdezernent Lich rät: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten richtig einsetzen


Bis lange in den November hinein zeigte sich der Herbst von seiner goldenen Seite. Jetzt werden schon die Nachmittage grau und Nebel wird zum täglichen Problem. Der Nebel, aber auch die unnötig eingeschalteten Nebelschlussleuchten werden dabei zum Ärgernis. Der richtige Einsatz der Nebelbeleuchtung ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht ganz klar.


Die Vorschriften für die Nebelschlussleuchte sind eindeutig. Nur bei Sichtweiten unter 50 Meter darf sie eingeschaltet sein und auch nur bei Nebel. Starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind keine Gründe für eine brennende Nebelschlussleuchte, selbst wenn die Sichtweite deutlich unter 50 Metern liegt. Dagegen darf sie bei entsprechendem Nebel auch innerhalb von Ortschaften leuchten. „Ein gegenteiliger Passus aus den Vorschriften ist schon vor vielen Jahren verschwunden“, erinnert Verkehrsdezernent Lich.

Nebelscheinwerfer sind nicht so streng reglementiert wie die Nebelschlussleuchte. Sie darf man schon einschalten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall „die Sicht erheblich behindert“. Doch auch dieser dehnbare Begriff lässt das oftmals praktizierte Fahren mit Nebellampen bei sternenklarer Nacht oder am sonnigen Tag nicht zu. Verboten ist weiterhin die Kombination mit Fernlicht.

Verkehrsdezernent Lich rät dazu, Nebelscheinwerfer bei „dicker Suppe“ zusammen mit dem Abblendlicht einzusetzen. Bei dichtem Schneefall ist die Sicht manchmal besser, wenn außer Nebellichtern nur das Standlicht brennt. Da die meist tief angebrachten Nebelscheinwerfer bei schlechtem Wetter schnell verschmutzen und von der Scheinwerferreinigungsanlage nicht erreicht werden, sollte man sie regelmäßig per Hand säubern. Denn verschmutzte Streuscheiben kosten Licht und damit wertvolle Sichtweite.

Erstellt am: 2006-12-07