Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen

Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen

Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen


Zur Unterbringung von Flüchtlingen sucht der Wetteraukreis ein bis zwei Gemeinschaftsunterkünfte. Die Räume werden zur Miete gesucht und sollen Platz für jeweils 20 bis 40 Personen bieten.

Idealerweise in Einzel- sowie Familienzimmern mit Kochgelegenheiten und Sanitärbereichen. Weiterhin ist ein Sozialbereich mit einem Büroraum für die sozialarbeiterische Betreuung sowie ein Gemeinschaftsraum vorzuhalten.

Zu beachten sind die bau- und brandschutzrechtlichen Anforderungen zum Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft. Sollte das eingereichte Angebot nicht zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft genehmigt sein, so ist dies vor Vertragsabschluss einzuholen.

Der Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft hat für folgende Dienstleistungen Sorge zu tragen: Hausmeister, Verwaltung, Reinigung sowie Betreuung/Ansprechpartner.

Die Abrechnung der Unterbringung erfolgt in Tagessätzen pro Person. Eine Belegungsgarantie wird festgelegt.

Mindestlaufzeit: Drei bis fünf Jahre

Ansprechpartner für Rückfragen ist die Fachstelle Sonstige Soziale Hilfen und Migration, Frau Bretthauer, Telefon: 06031/83-3500, E-Mail. Die Fachstelle nimmt auch das schriftliche Angebot mit Bildern und wesentlichen Daten der jeweiligen Liegenschaft entgegen.